§1 Anfahrt
Der Veranstalter/Kunde sorgt für eine direkte Zufahrt zur Veranstaltungs-Location und einen kostenlosen DJ-Parkplatz am Veranstaltungsort. Er kümmert sich um evtl anfallende Zufahrt- Genehmigungen (z.B. Fußgängerzonen, Privatstraßen oder öffentlich gesperrte Zufahrtsstraßen) Der Veranstalter haftet alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten.
§2 Anreisespesen / Nächtigungsspesen
a) Die An- und Abfahrt werden, wenn nicht im Angebot separat ausgewiesen, bei unseren DJ´s, zusätzlich zur Gage mit 0,40 € brutto pro gefahrenem Kilometer verrechnet. Der Abreisepunkt des DJ´s ist immer sein Wohnort. Die Berechnung der Kilometer entspricht auf Google Maps immer der schnellsten Route!
b) Befindet sich der Veranstaltungsort über 150 km vom Wohnort (einfache Strecke) des DJ´s entfernt, stellt der Veranstalter dem Dj/Moderator ein Ein-bzw. Zweibettzimmer (Kategorie 3 Sterne) inkl. Frühstück, WC und Dusche auf dem Zimmer, kostenlos zur Verfügung.
§3 Besonderheiten am Veranstaltungsort
a) Ist der Weg zum Veranstaltungsraum nicht barrierefrei oder verfügt die Location über keinen nutzbaren Aufzug, sorgt der Veranstalter für kostenlose Helfer, die beim Be- und Entladen des DJ Fahrzeuges zur Verfügung stehen.
b) Der Veranstalter plant die Tanzfläche so ein, dass sie sich direkt vor dem DJ Arbeitsplatz befindet.
c) Der Veranstaltungsraum hat trocken und der Untergrund gut befestigt und staubfrei zu sein.
d) Spielt der DJ im Freien, trägt alleine der Veranstalter das Witterungsrisiko. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Veranstalter die gesamte vertraglich vereinbarte Gage zu zahlen. Der Arbeitsplatz des DJ´s muss in diesem Fall einen befestigten Untergrund haben und überdacht und trocken sein. Das Equipment muss vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen geschützt sein. Bei Temperaturen unter 15 Grad C° sorgt der Veranstalter für einen wohltemperierten Arbeitsplatz für den DJ und sein Equipment.
§4 Technische Anforderungen
a) Stromversorgung: Für die Technik des DJ´s wird eine Stromversorgung (2 x 220 V Steckdose) benötigt.
Die Stromversorgung muss über eine eigene Sicherung verfügen! Ein anschließen der DJ Anlage an eine Stromversorgung über ein Aggregat ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich! Bei einem wiederholten Stromausfall (egal warum) kann der DJ zum Schutz seiner PA-Anlage seine Dienstleistung sofort einstellen.
b) Wird vom Veranstalter oder dem Inhaber des Veranstaltungsraumes Technik gestellt, übernimmt der DJ keine Haftung für eventuelle Schäden durch Bedienfehler, die Haftung alleine liegt beim Veranstalter.
c) Der Veranstalter oder die Gäste haben keine Befugnis, die DJ Technik / Anlage ohne Erlaubnis selbständig zu bedienen.
d) Der Platzbedarf des Equipments liegt zwischen 10 und 18 m². Der Veranstalter stellt nach vorheriger Absprache einen Tisch 1,80m – 2,50m Breite, min. ca. 0,89 m Tiefe, 2 Stühle oder alternativ 1 Bierzelt-Garnitur mit einer ausreichend großen Tischdecke bereit.
§5 Licht- und Tonanlage
Der DJ garantiert für ein qualitativ hochwertiges und funktionsfähiges und einwandfreies Equipment, welches den heutigen Anforderungen entspricht. Die Musik- und Lichtanlage kann aus organisatorischen Gründen von den auf unserer Webseite dargestellten Fotos abweichen. Die Stromkosten, die durch den Energieverbrauch der DJ Anlage verursacht werden, trägt der Veranstalter.
§6 Schäden an der Technik
Bei Schäden an der Technik, die durch den Veranstalter oder einen Dritten entstehen, haftet die Haftpflichtversicherung des Veranstalters. Hat der Veranstalter keine Versicherung, die Schäden abdeckt, die durch ihn oder Dritte herbeigeführt werden, hat der Veranstalter eine Veranstaltungs-Versicherung abzuschließen.
§7 Haftung
Sobald die Technik des DJ´s am Veranstaltungsort aufgebaut wurde, haftet der Veranstalter bis zum Abbau der Technik für Verlust und Beschädigung zum Neuwert / Reparaturpreis, auch dann, wenn seine Gäste den Schaden verursachen. Sollte die Anlage durch die Gäste verschmutzt werden, (z.B. durch Getränke, Speisen, Asche, etc.) hat der DJ dies zu dokumentieren. Die Säuberung wird dem Veranstalter nachträglich in Rechnung gestellt.
§8 Verpflegung
Der/Die DJs und Begleitperson/en, erhält/erhalten während der Veranstaltung ausreichend Getränke und eine Mahlzeit vom Veranstalter kostenlos.
§9 Anmeldung der Veranstaltung
Der Veranstalter ist verpflichtet sämtliche Genehmigungen und Anmeldungen (GEMA) einzuholen und gegebenfalls eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen. Die Kosten hierfür trägt der Veranstalter! Fehlt wissentlich oder unwissentlich eine notwendige Anmeldung oder Genehmigung, ist der Veranstalter gegenüber dem DJ in voller Höhe schadenersatzpflichtig, sollte der DJ dafür von dritter Seite belangt werden.
§10 Angebot
Die erstellten Angebote verlieren nach 2 Monaten ihre Gültigkeit und müssen nach Ablauf bei Bedarf neu angefordert werden.
§11 Unverbindliche Reservierung
Eine unverbindliche Reservierung des DJ´s ist nicht möglich!
Mündliche oder schriftliche Mail Zusagen ohne eine Buchungsbestätigung seitens des DJ´s führen nicht automatisch zu einer verbindlichen Terminreservierung.
§12 Vertragsabschluss
Ein Vertrag mit dem DJ kommt zustande, wenn Sie uns diesen schriftlich ( per Mail ) zusagen, aber erst dann endgültig, wenn Sie von Lippe Sound eine Auftragsbestätigung erhalten. Mit dem Vertrag akzeptieren beide Parteien diese AGB´s. Der Vertrag ist auch verbindlich für die Rechtsnachfolge der vertragsschließenden Vertragspartner.
§13 Musikauswahl
Der DJ ist in der Gestaltung seines Musikprogramms frei und lässt seine Erfahrungen bezüglich der Musikauswahl entsprechend einfließen.Musikwünsche dürfen sich der Veranstallter und seine Gäste Musik beim DJ sehr gerne wünschen. Er ist allerdings berechtigt, Musikwünsche abzulehnen. Der DJ ist nicht verpflichtet, auf Weisungen von Dritten einzugehen. Während den Essenszeiten oder während dem Eintreffen der Gäste legt der DJ nicht live auf. Er spielt wie in dem Musikwunschfragebogen angegeben leise Hintergrundmusik ab.
§14 Auftrittsdauer / Mehrstunden
Der Aufbau der Anlage erfolgt wie im Bookingvertrag vereinbart etwa 1 – 3 Stunden (Location abhängig) vor Auftrittsbeginn durch Lippe Sound. Die Auftrittsdauer beginnt mit dem laufen der Musik und endet wie in der “verbindlichen Buchung” vereinbart. In der Auftrittsdauer ist die Anreise sowie Auf- und Abbauzeit nicht enthalten, es handelt sich hierbei um die reine Auftrittsdauer. Die Auf- und Abbauzeit wird dem Veranstalter nicht berechnet.
Auf Wunsch des Veranstalters ist eine Verlängerung der Auftrittsdauer auch während der Veranstaltung noch möglich. Jede weitere angefangene Auftrittsstunde wird mit zusätzlichen 50 € verrechnet. Ein Anspruch auf Fortsetzung einer Live-DJ-Tätigkeit besteht nicht, wenn die Gäste über eine Stunde nicht mehr auf der Tanzfläche waren.
§15 Zahlungskonditionen
Die Gage ist in BAR zu zahlen, am Veranstaltungstag während oder nach der Veranstaltung. Die Gage ist laut Angebot immer ohne MwsT., da Lippe Sound ein Kleingewerbe ist.
Sollte eine Zahlung am Auftrittstag nicht erfolgen, werden bei Zahlungsverzug pro Mahnung 12 % Verzugszinsen in
Rechnung gestellt.
§16 Stornierungen seitens des Veranstalters
bis 4 Wochen vor dem Event 50% der Auftragssumme
bis 1 Woche vor dem Event 80% der Auftragssumme
bei weniger als 7 Tagen vor dem Event 100% der Auftragssumme
§17 Stornierungen seitens Lippe Sound
Sollte der DJ erkranken oder aus anderen wichtigen Gründen seiner Verpflichtung nicht nachkommen können, verpflichtet sich Lippe Sound, einen gleichwertigen Ersatz ohne zusätzliche Kosten für den Veranstalter für die Veranstaltung zu organisieren. Ein kurzfristiger DJ Wechsel ist nach Absprache möglich, wird aber individuell vorher mit Ihnen abgesprochen!
§18 Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung: nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
§19 Verleih & Pflichten
Lippe Sound und deren Partner verleihen nur funktionierendes Equipment. Der Kunde holt das gebuchte Equipment ab und bringt es sauber wieder zurück, wenn nicht anders vereinbart. Sollte das Equipment durch den Veranstalter oder deren Dritter sowie Witterungseinwirkung kaputt gehen, so kommt der Veranstalter komplett für die Reparatur oder Neuanschaffung auf.
§20 Sonstige Bestimmungen
Der Vertrag dient nur dem Geschäftsabschluss und hat als Rechnung keinerlei Gültigkeit. Die künstlerische Gestaltung bzw. Art und Weise des Auftrittes obliegt nach Absprache vollkommen dem auftretenden DJ. Der DJ überträgt dem Veranstalter das Recht, auf allen Vorankündigungen (Plakaten, Flyern, Homepage, etc.) für oben angeführte Veranstaltung seinen Künstlernamen sowie den Namen Lippe Sound zu veröffentlichen. Das auslegen von Flyern / Plakaten sowie posten auf Social Media Plattformen ist dem DJ gestattet. Der Veranstalter ist selbstständig für die Anmeldung des Events bei der GEMA (www.gema.de) zuständig und trägt alle anfallenden Kosten betreffender Aufführungsrechte bei öffentlichen Veranstaltungen. Eventuell anfallende Kautionen legt ebenso der Veranstalter aus. Eine anschließende Verrechnung mit der Gage ist nicht möglich!